WelCon bio und WelCon konventionell

WelCon - freie Abferkelbucht, alternativ in konventioneller Ausführung ohne oder in Bio-Ausführung mit Auslauf ins Freie, mit der Möglichkeit der zeitweisen Fixierung der Sauen im Fressbereich. Patent Nr. EP2698059A1

Prüfnummer: 2016-02-019 AntragstellerIn: SCHAUER Agrotronic GmbH
Für: Schweine | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201602019

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 22.12.2016

  • Ab fünf Tagen vor dem zu erwartenden Abferkeln sowie während des Abferkelns und Säugens können Jungsauen und Sauen von anderen Schweinen abgetrennt in dieser freien Abferkelbucht gehalten werden.
  • Die Jungsau bzw. Sau darf im Fressbereich nur kurzzeitig (für kurzfristiges Fixieren ist die Definition gemäß ÖKL-Merkblatt Nr. 16 [2016] von max. 4 Stunden heranzuziehen) während des Fressens oder zum Schutz der Betreuungspersonen während erforderlicher Managementmaßnahmen eingesperrt werden.
  • Die Jungsau bzw. Sau darf keinesfalls zum Abferkeln im Fressbereich fixiert werden. Gegebenenfalls ist der Fressbereich zur Zeit des Abferkelns für die Sau zu sperren, damit die Geburt sicher im Liegebereich erfolgt.
  • Die Produktanleitung des Herstellers ist zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen hier insb. die der 1. Tierhaltungsverordnung hinsichtlich Fütterung, Tränke, Böden, Beschäftigungsmaterial, Nesteinstreu etc. eingehalten werden, sodass die Schweine durch das Produkt nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

SCHAUER Agrotronic GmbH

Passauerstraße 1
4731 Prambachkirchen

http://www.schauer-agrotronic.com/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.