Livecube Kaiga 70

Aquarium mit 70 Litern für die Haltung von 10 x Blauen Neon Fischen und 10 x Espei Rasbora

Prüfnummer: 2017-13-047 AntragstellerIn: Livecube Georg Gaudernak
Für: Fische | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201713047

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 21.12.2017

  • Der Livecube Kaiga 70 ist ein Aquarium mit den Maßen 43 x 37 x 45 cm (ca. 70 Liter), welches vom Hersteller immer vollständig eingerichtet als komplettes Haltungssystem mit technischer Ausstattung, Bodengrund, Bepflanzung etc. und eingefahren (stabile Wasserwerte) abgegeben wird.
  • Der Livecube Kaiga ist für die Haltung von 10 bis 15 Blaue Neon Fische (Paracheirodon simulans) oder 10 bis 15 Espes Bärblingen (Trigonostigma espei) bzw. von 7 bis 8 Blauen Neon und 7 bis 8 Espes Bärblingen bei gemischtem Besatz geeignet.
  • Der Kunde / die Kundin bzw. der Tierhalter / die Tierhalterin sind davon in Kenntnis zu setzen, dass das Einsetzen von anderen Fischen im Livecube Kaiga nicht erlaubt ist.
  • Das Produkt darf nur nach korrektem Aufbau und unter sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Wohlbefinden der Aquarienfische und die Wasser-Temperatur sind täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren.
  • In Abhängigkeit der Kontrolle der Wasserparameter ist ein regelmäßiger Teilwasserwechsel gemäß Herstellerangaben vorzunehmen, auch wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Livecube Georg Gaudernak

Seidlgasse 29
1030 Wien

https://www.livecube.at/

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Nach Tierart suchen: Fische | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.