Maus & Maus 2

Intelligenzspiel für Katzen und Hunde

Prüfnummer: 2018-15-007 AntragstellerIn: My Intelligent Dogs®
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201815007

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 27.06.2018

  • Das Produkt darf nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient zum Spielen von kleinen Hunden bzw. Katzen unter ständiger Aufsicht des Tierhalters / der Tierhalterin.
  • Das Spiel ist regelmäßig auf Schäden wie z.B. Holzsplitter zu untersuchen.
  • Der/die Tierhalter/in muss eingreifen, wenn das Tier z.B. anfängt, das Spiel zu zerbeißen oder besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert.
  • Der/die Tierhalter/in soll mit dem Tier spielen, Geduld mit dem Tier haben und das Tier unterstützen, wenn dieses ohne Hilfe im Spielablauf nicht mehr weiterkommt.
  • Das Spielen mit dem Produkt soll zeitlich begrenzt (max. 10-15 Minuten) erfolgen, damit das Interesse erhalten bleibt und Stress / Frustration beim Tier vermieden werden.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 18.12.2018

Das Gutachten wurde um das Produkt Maus 2 ergänzt. Es gelten die Verwendungsbedingungen aus dem Gutachten vom 27.06.2018.

Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

My Intelligent Dogs®

Buchengasse 8A
2281 Raasdorf bei Wien

http://myintelligentdogs.com/de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.