Trinkbrunnen Vital Flow, Vital Flow Mini, Vital Falls

Trinkbrunnen für kleine Säugetiere (Trixie Artikelnummern 24466-24468 und 24450)

Prüfnummer: 2018-15-018 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201815018

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 08.11.2018

  • Das Produkt darf nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt ist gemäß Herstellerangaben zu pflegen bzw. zu reinigen.
  • Das Produkt ist möglichst standfest und vor Absturz gesichert zu platzieren.
  • Das Produkt dient dem Tränken von Katzen und kleineren Hunden mit fließendem Wasser. Es ist permanent noch ein zweites Tränkgefäß (z.B. ein Wassernapf in einem anderen Raum) anzubieten.
  • Das Produkt ist täglich zu inspizieren, zu entleeren, zu waschen und mit frischem Wasser guter Qualität zu befüllen.
  • ACHTUNG! Diese Trinkbrunnen enthalten kleine Moosgummifüßchen, die von Tieren und Kindern verschluckt werden können, wenn sich diese von den Produkten ablösen.

 

Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 20.11.2019

Das Gutachten wurde um das Produkt Vital Falls Trinkbrunnen (Trixie Artikelnummer 24450) ergänzt. Es gelten die Verwendungsbedingungen aus dem Gutachten vom 08.11.2018.

Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Trixie Vital Falls Trinkbrunnen
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Vital Flow Trinkbrunnen
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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.